Ich unterliege der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, Krankenkassen, familiäre Bezugspersonen etc. von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Klienten entbunden werden.
Mein Honorar wird in einer Klientenvereinbarung festgelegt. Das heißt, zunächst ist jeder Klient Selbstzahler. Wir Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Zulassung und Heilerlaubnis, aber verfügen nicht über eine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass wir nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Falls Sie eine private- oder Zusatzversicherung abgeschlossen haben, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, ob ihre Versicherung die Kosten für den "Heilpraktiker für Psychotherapie" übernehmen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, erfragen Sie bitte die Möglichkeiten einer Kostenerstattung vorab, auch wieder für "Heilpraktiker für Psychotherapie“.
Analyse, Einzelstunde, Paartherapie, Gesprächstherapie, IPT, EMDR und Hypnotherapie werden berechnet:
( je 45 Min.) 75 ,- Euro
( je 60 Min ) 90 ,- Euro
( je 90 Min. ) 135 ,- Euro
Paartherapeutische Leistungen werden leider weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen übernommen.
Falls Sie eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse planen:
Fragen Sie bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob diese die Kosten für psychotherapeutische Leistungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung Ziffernkreis 19 übernehmen.
Ihre Therapie kann kurzfristig und zeitnah beginnen ohne lange Wartezeit
Sie schöpfen aus einem viel größerem Therapieangebot und vielseitiger Methoden
Unbürokratisch
Sie sind frei in der Entscheidung
Sie können jederzeit die Therapie beenden, ohne Nachteile z.B. mit der Krankenkasse zu haben Ihre Therapie bzw. Behandlung wird nicht bei der Krankenkasse aktenkundig
Um nur einige Vorteile zu nennen.